Untenstehend sind die einzelnen Variablen der Ressourcen zu den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen beschrieben. In Klammer sind die korrespondierenden Variablen aus der Spitex-Erhebung angegeben. Falls es sich um berechnete Werte handelt, sind alle für die Berechnung notwendigen Variablen aufgelistet. Abkürzungsverzeichnis: - AÜP: Akut- & Übergangspflege - KLV: Krankenpflege-Leistungsverordnung - KVG: Bundesgesetz über die Krankenversicherung - VZÄ: Vollzeitäquivalente (= 100%-Stelle) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- GENERELLE KENNZAHLEN - jahr: Jahr, auf welches sich die Daten beziehen Indikatoren: - anz_selbststaendig_erwerbende: Anzahl statistikpflichtige selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen im entsprechenden Jahr. Statistikpflichtig = Es wurden mindestens 250 Pflegestunden gemäss Artikel 7 KLV im jeweiligen Jahr erbracht. - anz_klienten: Anzahl Klienten über alle Altersgruppen. Jede Person wird hier nur einmal gezählt, auch wenn sie pflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche Leistungen bezieht (C2.201.03) - anz_vzae: Summe der VZÄ über das gesamte Jahr, d.h. Summe der Nettobeschäftigungsgrade in Prozent über das gesamte Jahr (B1.199.02). - anz_stunden_a_aub: Anzahl verrechnete Stunden (ohne Fahrzeit) für KLV-Pflegeleistungen für Abklärung und Beratung gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a (C1.xx31.04) - anz_stunden_b_uub: Anzahl verrechnete Stunden (ohne Fahrzeit) für KLV-Pflegeleistungen für Untersuchung und Behandlung gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b (C1.xx32.04) - anz_stunden_c_gp: Anzahl verrechnete Stunden (ohne Fahrzeit) für KLV-Pflegeleistungen für Grundpflege gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c (C1.xx33.04) - anz_stunden_abc: Total Anzahl verrechnete Stunden (ohne Fahrzeit) für KLV-Pflegeleistungen gemäss KVG Artikel 25a, Absatz 1 (C1.xx31.04, C1.xx32.04, C1.xx33.04) - vollkosten_pro_stunde_a_aub: Vollkosten pro verrechnete Stunde (C1.xx31.04) für KLV-Pflegeleistungen für Abklärung und Beratung gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a. Die Vollkosten stammen aus der kantonalen Zusatzerhebung. - vollkosten_pro_stunde_b_uub: Vollkosten pro verrechnete Stunde (C1.xx32.04) für KLV-Pflegeleistungen für Untersuchung und Behandlung gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b. Die Vollkosten stammen aus der kantonalen Zusatzerhebung. - vollkosten_pro_stunde_c_gp: Vollkosten pro verrechnete Stunde (C1.xx33.04) für KLV-Pflegeleistungen für Grundpflege gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c. Die Vollkosten stammen aus der kantonalen Zusatzerhebung . - vollkosten_pro_stunde_abc: Vollkosten pro verrechnete Stunde (C1.xx31.04, C1.xx32.04, C1.xx33.04) für KLV-Pflegeleistungen gemäss KVG Artikel 25a, Absatz 1. Die Vollkosten stammen aus der kantonalen Zusatzerhebung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- KLIENTINNEN / KLIENTEN - jahr: Jahr, auf welches sich die Daten beziehen - leistungsart: Angabe der Kerndienstleistung: KLV-Leistungen gemäss KVG Artikel 25a Absatz 1, AÜP, hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, Mahlzeitendienst und Weitere Spitex-Leistungen. Die KLV-Leistungen gemäss KVG Artikel 25a Absatz 1 sind weiter unterteilt nach a, b, und c-Leistungen (gemäss KLV, Artikel 7 Absatz 2). Weitere Spitex-Leistungen sind z.B. Pflegeleistungen, die nicht unter Artikel 7 KLV fallen, Hilfs- und Unterstützungsleistungen, Pikettdienst, Leisten von Gesellschaft, etc - Altersgruppe: Altersgruppe der Klientin / des Klienten. Das Alter ist in folgende Schritte eingeteilt: 0-4, 5-19, 20-64, 65-79, 80+ Weitere Spitex-Leistungen und Mahlzeitendienst werden nicht pro Altersgruppe erhoben. Indikatoren: - anz_verrechnete_stunden: Anzahl verrechnete Stunden (ohne Fahrzeit) (C1.xxxx.04, C402). Beim Mahlzeitendienst liegen keine Anzahl Stunden vor. - anz_klienten: Anzahl Klientinnen und Klienten (C1.xxx.03). Bezieht eine Person gleichzeitig pflegerische Leistungen, hauswirtschaftliche Leistungen, Weitere Spitex-Leistungen und Mahlzeiten so wird diese Person in jeder Leistungsart berücksichtigt. Bei den KLV-Leistungen gemäss KVG Artikel 25a Absatz 1 wird in der Spitex-Statistik nur die Total Anzahl Personen pro Altersgruppe erhoben und nicht wie bei den Stunden pro a-, b- und c-Leistung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- AUFWÄNDE UND ERTRÄGE - jahr: Jahr, auf welches sich die Daten beziehen - kontotyp: Angabe, ob es sich bei beim angegebenen Konto um Aufwand oder Ertrag handelt - konto: beim Aufwand handelt es sich um die Konten Personalaufwand und übriger Aufwand. beim Ertrag handelt es sich um die Konten für die Einnahmen aus Spitex-Dienstleitungen, für übrige Einnahmen und für Beiträge der öffentlichen Hand. Indikatoren: - aufwand: Aufwand für Aktivitäten im Spitex-Bereich (D2.209, D2.210) - ertrag: Ertrag aus Aktivitäten im Spitex-Bereich (D1.106.02 - D1.106.05, D101.01 - D129.01). Die Erträge aus KLV-Leistungen sind inkl. AÜP.